21 C 230/15•Amtsgericht Leverkusen, 2018-03-06, 21 C 230/15
Amtsgericht Leverkusen, 2018-03-06, 21 C 230/15
21 C 230/15Gericht erster Instanz06.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Leverkusen — 21 C 230/15 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-06
Aktenzeichen: 21 C 230/15
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2018:0306.21C230.15.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, das auf dem Grundstück der Kläger im nordwestlichen Bereich errichtete Fundament vom Grundstück der Kläger zu entfernen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu 2/3, die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- EUR. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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