Amtsgericht Leverkusen, 2014-03-25, 20 C 259/13

20 C 259/13Gericht erster Instanz25.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Leverkusen — 20 C 259/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-25

Aktenzeichen: 20 C 259/13

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2014:0325.20C259.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Tatbestand:Die Kläger machen Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 11.10.2012 geltend

Normen: §§ 7 Abs. 1, 17, 18 StVG, §§ 249, 286 ff., 823 Abs. 1 BGB, § 115 VVG; § 10 StVO; § 41 Abs. 3 Nr. 3 StVO, Zeichen 295

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

  1. an die Kläger 1.864,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.06.2013 zu zahlen.

  2. an die Kläger 133,05 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 29.06.2013 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 60% und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 40% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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