24 C 123/01•Amtsgericht Leverkusen, 2002-01-17, 24 C 123/01
Amtsgericht Leverkusen, 2002-01-17, 24 C 123/01
24 C 123/01Gericht erster Instanz17.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Leverkusen — 24 C 123/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-17
Aktenzeichen: 24 C 123/01
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2002:0117.24C123.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 24
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.100,00 DM abzuwenden, wenn. nicht zuvor in gleicher Höhe die Beklagten Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürge anerkannten Kreditinstitutes erbracht werden.
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