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15 M 7/22•Amtsgericht Lemgo, 2022-01-05, 15 M 7/22
15 M 7/22Gericht erster Instanz05.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-05
Aktenzeichen: 15 M 7/22
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2022:0105.15M7.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: ZPO § 766
Die Erinnerung des Schuldners vom 29.11.2021 gegen die am 24.11.2021 durch Gerichtsvollzieher S. vorgenommene Taschenpfändung wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet
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