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16 C 10/20•Amtsgericht Lemgo, 2020-08-24, 16 C 10/20
16 C 10/20Gericht erster Instanz24.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-24
Aktenzeichen: 16 C 10/20
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2020:0824.16C10.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: WEG § 23 Abs. 1, 4; CoronaMapnahmenG § 6 Abs. 1
Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft A.straße in S. aus der Eigentümerversammlung vom 21.05.2020 zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 sind nichtig.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verwalter.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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