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9 F 201/19•Amtsgericht Lemgo, 2020-08-14, 9 F 201/19
9 F 201/19Gericht erster Instanz14.08.2020
Zur Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Entscheidungsdatum: 2020-08-14
Aktenzeichen: 9 F 201/19
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2020:0814.9F201.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: VersAusglG §§ 8 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 242, 141
Zur Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
. Die am 1997 vor dem Standesamt Bad Salzuflen geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden.
II. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
III. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
IV. Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:
Scheidung: 100.000,00 EUR
Versorgungsausgleich: 5000,00 EUR
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