Amtsgericht Lemgo, 2020-08-14, 9 F 201/19

9 F 201/19Gericht erster Instanz14.08.2020

Regest

Zur Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 9 F 201/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-14

Aktenzeichen: 9 F 201/19

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2020:0814.9F201.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: VersAusglG §§ 8 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 242, 141

Leitsätze

Zur Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Tenor

. Die am 1997 vor dem Standesamt Bad Salzuflen geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden.

II. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

III. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

IV. Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:

Scheidung: 100.000,00 EUR

Versorgungsausgleich: 5000,00 EUR

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