18 C 89/18•Amtsgericht Lemgo, 2019-02-14, 18 C 89/18
Amtsgericht Lemgo, 2019-02-14, 18 C 89/18
18 C 89/18Gericht erster Instanz14.02.2019
Regest
Zur Haftung eines Minderjährigen für die Beschädigung einer Lichtkuppel auf einer Turnhalle nach gemeinsamen Spiel auf dem Hallendach und Herumspringen auf der Lichtkuppel.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 18 C 89/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-14
Aktenzeichen: 18 C 89/18
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2019:0214.18C89.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1
Leitsätze
Zur Haftung eines Minderjährigen für die Beschädigung einer Lichtkuppel auf einer Turnhalle nach gemeinsamen Spiel auf dem Hallendach und Herumspringen auf der Lichtkuppel.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 497,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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