Amtsgericht Lemgo, 2019-02-14, 18 C 89/18

18 C 89/18Gericht erster Instanz14.02.2019

Regest

Zur Haftung eines Minderjährigen für die Beschädigung einer Lichtkuppel auf einer Turnhalle nach gemeinsamen Spiel auf dem Hallendach und Herumspringen auf der Lichtkuppel.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 18 C 89/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-14

Aktenzeichen: 18 C 89/18

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2019:0214.18C89.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1

Leitsätze

Zur Haftung eines Minderjährigen für die Beschädigung einer Lichtkuppel auf einer Turnhalle nach gemeinsamen Spiel auf dem Hallendach und Herumspringen auf der Lichtkuppel.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 497,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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