Amtsgericht Lemgo, 2011-11-30, 20 C 144/11

20 C 144/11Gericht erster Instanz30.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 20 C 144/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-30

Aktenzeichen: 20 C 144/11

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2011:1130.20C144.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 207,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.06.2010 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 43,31 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Si­cherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf 4.959,19 Euro festgesetzt.

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