Amtsgericht Lemgo, 2008-06-11, 20 C 2/08

20 C 2/08Gericht erster Instanz11.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 20 C 2/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-11

Aktenzeichen: 20 C 2/08

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2008:0611.20C2.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf bis zu 1.000 Euro festgesetzt.

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