18 C 353/07•Amtsgericht Lemgo, 2007-11-15, 18 C 353/07
Amtsgericht Lemgo, 2007-11-15, 18 C 353/07
18 C 353/07Gericht erster Instanz15.11.2007
Regest
Voraussetzungen zum Abschluss eines Dauerbezugsvertrages
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 18 C 353/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-15
Aktenzeichen: 18 C 353/07
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2007:1115.18C353.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB § 355
Leitsätze
Voraussetzungen zum Abschluss eines Dauerbezugsvertrages
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Eine Berufung wird nicht zugelassen.
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