Amtsgericht Lemgo, 2007-11-15, 18 C 353/07

18 C 353/07Gericht erster Instanz15.11.2007

Regest

Voraussetzungen zum Abschluss eines Dauerbezugsvertrages

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 18 C 353/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-15

Aktenzeichen: 18 C 353/07

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2007:1115.18C353.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB § 355

Leitsätze

Voraussetzungen zum Abschluss eines Dauerbezugsvertrages

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Eine Berufung wird nicht zugelassen.

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