18 C 385/05•Amtsgericht Lemgo, 2006-05-15, 18 C 385/05
Amtsgericht Lemgo, 2006-05-15, 18 C 385/05
18 C 385/05Gericht erster Instanz15.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 18 C 385/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-15
Aktenzeichen: 18 C 385/05
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2006:0515.18C385.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Die Kostenentscheidung des Urteils vom 6.4.2006 wird klarstellend gem. § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass ergänzend festgestellt wird, dass der Beklagte auch die Kosten des Nebenintervenienten gem. § 101 ZPO zu tragen hat.
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