17 C 146/05•Amtsgericht Lemgo, 2006-05-08, 17 C 146/05
Amtsgericht Lemgo, 2006-05-08, 17 C 146/05
17 C 146/05Gericht erster Instanz08.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 17 C 146/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-08
Aktenzeichen: 17 C 146/05
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2006:0508.17C146.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 687,34 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 09.04.2005 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 %, der Beklagte zu 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in selbiger Höhe leistet.
Der Kläger kann die Sicherheit in Form einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse leisten.
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