Amtsgericht Lemgo, 2005-04-21, 9 F 262/04

9 F 262/04Gericht erster Instanz21.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 9 F 262/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-21

Aktenzeichen: 9 F 262/04

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2005:0421.9F262.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab Mai 2004 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 332 €, jeweils fällig im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats, zu zahlen, abzüglich für Mai 2004 gezahlter 150 € und ab Juni 2004 jeweils monatlich gezahlter 102 €.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt zu 40 % und der Beklagte zu 60 % die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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