9 F 262/04•Amtsgericht Lemgo, 2005-04-21, 9 F 262/04
Amtsgericht Lemgo, 2005-04-21, 9 F 262/04
9 F 262/04Gericht erster Instanz21.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 9 F 262/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-21
Aktenzeichen: 9 F 262/04
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2005:0421.9F262.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab Mai 2004 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 332 €, jeweils fällig im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats, zu zahlen, abzüglich für Mai 2004 gezahlter 150 € und ab Juni 2004 jeweils monatlich gezahlter 102 €.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt zu 40 % und der Beklagte zu 60 % die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.