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24 Ls-9 Js 758/17-34/22•Amtsgericht Krefeld, 2023-12-15, 24 Ls-9 Js 758/17-34/22
24 Ls-9 Js 758/17-34/22Gericht erster Instanz15.12.2023
Rechtskräftig bzgl. O seit dem 23.12.2023, Krefeld, 31.01.2024 als UdG Rechtskräftig bzgl. R seit dem 25.01.2025, Krefeld 28.01.2025 Zu der erstinstanzlichen Entscheidung gibt es ein Berufungsurteil
Entscheidungsdatum: 2023-12-15
Aktenzeichen: 24 Ls-9 Js 758/17-34/22
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2023:1215.24LS9JS758.17.34.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Rechtskräftig bzgl. O seit dem 23.12.2023, Krefeld, 31.01.2024 als UdG
Rechtskräftig bzgl. R seit dem 25.01.2025, Krefeld 28.01.2025
Zu der erstinstanzlichen Entscheidung gibt es ein Berufungsurteil
Der Angeklagte R. wird wegen Betruges in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten kostenpflichtig verurteilt.
Der Angeklagte O. wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte O. trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt ist. Im Übrigen fallen die ihn betreffenden Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften:
– Angeklagter R.: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB –
– Angeklagter O.: §§ 263 Abs. 1, 27, 49 StGB –
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