Amtsgericht Krefeld, 2023-12-15, 24 Ls-9 Js 758/17-34/22

24 Ls-9 Js 758/17-34/22Gericht erster Instanz15.12.2023

Regest

Rechtskräftig bzgl. O seit dem 23.12.2023, Krefeld, 31.01.2024 als UdG Rechtskräftig bzgl. R seit dem 25.01.2025, Krefeld 28.01.2025 Zu der erstinstanzlichen Entscheidung gibt es ein Berufungsurteil

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 24 Ls-9 Js 758/17-34/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-15

Aktenzeichen: 24 Ls-9 Js 758/17-34/22

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2023:1215.24LS9JS758.17.34.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Leitsätze

Rechtskräftig bzgl. O seit dem 23.12.2023, Krefeld, 31.01.2024 als UdG

Rechtskräftig bzgl. R seit dem 25.01.2025, Krefeld 28.01.2025

Zu der erstinstanzlichen Entscheidung gibt es ein Berufungsurteil

Tenor

Der Angeklagte R. wird wegen Betruges in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Der Angeklagte O. wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.

Der Angeklagte O. trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt ist. Im Übrigen fallen die ihn betreffenden Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften:

– Angeklagter R.: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB –

– Angeklagter O.: §§ 263 Abs. 1, 27, 49 StGB –

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