Amtsgericht Krefeld, 2022-08-09, 115 M 750/22

115 M 750/22Gericht erster Instanz09.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 115 M 750/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-09

Aktenzeichen: 115 M 750/22

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2022:0809.115M750.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird die Gerichtsvollzieherin I. angewiesen,

a) den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 00.00.0000 (00.00.00/00 - 0000.0000.0000) durchzuführen und die Schuldnerpartei zur Abgabe der Vermögensauskunft zu laden sowie

b) ihre Kostenrechnung vom 07.04.2022 (DR II 000/00) zu stornieren.

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