Amtsgericht Krefeld, 2022-03-15, 32 Cs 59/21 - 3 Js 439/20

32 Cs 59/21 - 3 Js 439/20Gericht erster Instanz15.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 32 Cs 59/21 - 3 Js 439/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-15

Aktenzeichen: 32 Cs 59/21 - 3 Js 439/20

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2022:0315.32CS59.21.3JS439.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 303 Abs.1, 303 c StGB

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