Amtsgericht Krefeld, 2022-03-04, 26b Ls-3 Js 568/20-56/20

26b Ls-3 Js 568/20-56/20Gericht erster Instanz04.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 26b Ls-3 Js 568/20-56/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-04

Aktenzeichen: 26b Ls-3 Js 568/20-56/20

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2022:0304.26B.LS3JS568.20.5.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Jugendschöffen

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen notwendigen Auslagen sowie die Kosten der Nebenklage.

Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, 176 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4, 53 StGB.

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