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12 C 99/21•Amtsgericht Krefeld, 2021-11-04, 12 C 99/21
12 C 99/21Gericht erster Instanz04.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-04
Aktenzeichen: 12 C 99/21
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2021:1104.12C99.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten üb
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2021 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 85 % und der Beklagte zu 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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