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29 XIV B 41/20•Amtsgericht Krefeld, 2020-02-07, 29 XIV B 41/20
29 XIV B 41/20Gericht erster Instanz07.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-07
Aktenzeichen: 29 XIV B 41/20
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2020:0207.29XIV.B41.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung.
Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG).
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Dolmetscherkosten.
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