Amtsgericht Krefeld, 2018-02-15, 95 IK 5/16

95 IK 5/16Gericht erster Instanz15.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 95 IK 5/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-15

Aktenzeichen: 95 IK 5/16

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2018:0215.95IK5.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Insolvenzabteilung

Tenor

wird der Vergütungsbeschluss vom 30.11.2017 auf die zulässige und begründete Beschwerde des Schuldners vom 08.12.2017 im Wege der Abhilfe neu gefasst. Aufgrund der beiden Beschlüsse des BGH vom 06.04.2017 (IX ZB 48/16) sowie vom 14.12.2017 (IX ZB 101/15) wird ein Abschlag im Sinne des § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV in Höhe von 200,00 € vorgenommen.

Die Vergütung und Auslagen werden somit auf einen Betrag von 981,98 € reduziert.

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