6 C 415/14•Amtsgericht Krefeld, 2017-01-10, 6 C 415/14
Amtsgericht Krefeld, 2017-01-10, 6 C 415/14
6 C 415/14Gericht erster Instanz10.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 6 C 415/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-10
Aktenzeichen: 6 C 415/14
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2017:0110.6C415.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung auf der Rektoratsstraße 42, 47839 Krefeld, möbliert (gemäß dem Versäumnisurteil beigefügter Anlage K 4 zur Klageschrift), im Erdgeschoss hinten, bestehend aus einem Zimmer, einer Küche/Kochnische, einem Flur/Diele mit einer Fläche von ca. 38-40 qm und einer Garage zu räumen und zusammen mit zwei Haustürschlüsseln, zwei Wohnungstürschlüsseln und zwei Briefkastenschlüsseln an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 3.960,00 EUR festgesetzt.
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