Amtsgericht Krefeld, 2015-12-11, 113 M 1708/15

113 M 1708/15Gericht erster Instanz11.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 113 M 1708/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-11

Aktenzeichen: 113 M 1708/15

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2015:1211.113M1708.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vollstreckungsgericht -

Tenor

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 08.05.2015 gegen den Kostenansatz des Obergerichtsvollziehers vom 09.04.2015 hinsichtlich der Gebühr für die nicht erledigte Amtshandlung nach KV 604/205 zu § 9 GvKostG in Höhe von € 15,-- wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wird zugelassen .

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