Amtsgericht Krefeld, 2013-08-01, Abschrift 3 C 16/12

Abschrift 3 C 16/12Gericht erster Instanz01.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — Abschrift 3 C 16/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-01

Aktenzeichen: Abschrift 3 C 16/12

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2013:0801.ABSCHRIFT3C16.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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