3 C 423/11•Amtsgericht Krefeld, 2013-05-23, 3 C 423/11
Amtsgericht Krefeld, 2013-05-23, 3 C 423/11
3 C 423/11Gericht erster Instanz23.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 3 C 423/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-23
Aktenzeichen: 3 C 423/11
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2013:0523.3C423.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
1. Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.454,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.07.2010 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagtezu 30 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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