Amtsgericht Krefeld, 2013-04-04, 3 C 486/11

3 C 486/11Gericht erster Instanz04.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 3 C 486/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-04

Aktenzeichen: 3 C 486/11

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2013:0404.3C486.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 680,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.04.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 101,40 EUR zu zahlen.
  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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