3 C 486/11•Amtsgericht Krefeld, 2013-04-04, 3 C 486/11
Amtsgericht Krefeld, 2013-04-04, 3 C 486/11
3 C 486/11Gericht erster Instanz04.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 3 C 486/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-04
Aktenzeichen: 3 C 486/11
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2013:0404.3C486.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
- Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 680,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.04.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 101,40 EUR zu zahlen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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