3 C 457/09•Amtsgericht Krefeld, 2011-07-01, 3 C 457/09
Amtsgericht Krefeld, 2011-07-01, 3 C 457/09
3 C 457/09Gericht erster Instanz01.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 3 C 457/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-01
Aktenzeichen: 3 C 457/09
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2011:0701.3C457.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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