Amtsgericht Krefeld, 2007-05-22, 423 K 021/06

423 K 021/06Gericht erster Instanz22.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 423 K 021/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-22

Aktenzeichen: 423 K 021/06

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2007:0522.423K021.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsversteigerung

Tenor

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von 373.500,00 EUR (i.B.dreihundertdreiundsiebzigtausendfünfhundert Euro) unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

  1. Es bleiben keine Rechte im Grundbuch bestehen.

  2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots mit Ausnahme der unter Verzicht auf die Rücknahme geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 42.400,00 EUR, ist von heute an mit 4 % zu verzinsen.

  3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

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