423 K 021/06•Amtsgericht Krefeld, 2007-05-22, 423 K 021/06
Amtsgericht Krefeld, 2007-05-22, 423 K 021/06
423 K 021/06Gericht erster Instanz22.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 423 K 021/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-22
Aktenzeichen: 423 K 021/06
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2007:0522.423K021.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsversteigerung
Tenor
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von 373.500,00 EUR (i.B.dreihundertdreiundsiebzigtausendfünfhundert Euro) unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
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Es bleiben keine Rechte im Grundbuch bestehen.
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Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots mit Ausnahme der unter Verzicht auf die Rücknahme geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 42.400,00 EUR, ist von heute an mit 4 % zu verzinsen.
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Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
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