Amtsgericht Krefeld, 2006-05-23, 10 C 52/06

10 C 52/06Gericht erster Instanz23.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 10 C 52/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-23

Aktenzeichen: 10 C 52/06

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2006:0523.10C52.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Tierhaltung in Form von zwei Britisch Kurzhaarkatzen in der Wohnung des Klägers im Hause Neustraße 54 in Willich zuzustimmen.

Die Beklagte rägt die Kosten des Rechtsstreit.

Das Urtiel ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollsteckenden Betrages abwenden, falls der Kläger nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann durch unbefristete Bürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.