4 Ds 302 Js 65/06 (116/06)•Amtsgericht Emmerich am Rhein, 2006-07-24, 4 Ds 302 Js 65/06 (116/06)
Amtsgericht Emmerich am Rhein, 2006-07-24, 4 Ds 302 Js 65/06 (116/06)
4 Ds 302 Js 65/06 (116/06)Gericht erster Instanz24.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Emmerich am Rhein — 4 Ds 302 Js 65/06 (116/06) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-24
Aktenzeichen: 4 Ds 302 Js 65/06 (116/06)
ECLI: ECLI:DE:AGKLE2:2006:0724.4DS302JS65.06.116.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Normen: StVG§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; FahrerlaubnisVO § 28 Abs. 4 Nr. 3
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten
entstandenen notwendigen Auslagen werden der
Staatskasse auferlegt.
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