Amtsgericht Emmerich am Rhein, 1994-09-21, 9 C 249/94

9 C 249/94Gericht erster Instanz21.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Emmerich am Rhein — 9 C 249/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-09-21

Aktenzeichen: 9 C 249/94

ECLI: ECLI:DE:AGKLE2:1994:0921.9C249.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin

bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten we-

gen der Kosten in Höhe von 450,-- DM abzuwenden,

wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

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