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35 C 312/22•Amtsgericht Kleve, 2023-05-17, 35 C 312/22
35 C 312/22Gericht erster Instanz17.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-17
Aktenzeichen: 35 C 312/22
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2023:0517.35C312.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht Kleve
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Summe abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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