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35 C 244/20•Amtsgericht Kleve, 2020-12-18, 35 C 244/20
35 C 244/20Gericht erster Instanz18.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-18
Aktenzeichen: 35 C 244/20
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2020:1218.35C244.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Der Beklagte wird verurteilt, das Fahrzeug x mit der Fahrzeug-Identifikations-Nr. xx
nebst sämtlichen Fahrzeugschlüsseln, KFZ-
Schein (ZLB I) und KFZ-Brief (ZLB II) an die Klägerin herauszugeben
und zu übereignen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von xxx vorläufig vollstreckbar.
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