Amtsgericht Kleve, 2020-09-02, 19 F 129/20

19 F 129/20Gericht erster Instanz02.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 19 F 129/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-02

Aktenzeichen: 19 F 129/20

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2020:0902.19F129.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Antragstellerin xxx wird mit Wirkung ab Antragstellung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin xxx in xxx Verfahrenskostenhilfe bewilligt,

soweit sie mit dem Antrag zu 1) laufenden Unterhalt von monatlich xxx € bis einschließlich xxx

und mit dem Antrag zu 2) rückständigen Unterhalt von xxx € begehrt.

Im Übrigen wird das Verfahrenskostenhilfegesuch zurückgewiesen.

Die Zustellung erfolgt nur in Höhe der bewilligten Verfahrenskostenhilfe.

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