Amtsgericht Kleve, 2020-07-31, 8 III 6/20

8 III 6/20Gericht erster Instanz31.07.2020

Regest

§ 45 b PStG ist nur anwendbar bei medizinisch feststehender nicht bei gefühlter Intersexualität.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 8 III 6/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-31

Aktenzeichen: 8 III 6/20

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2020:0731.8III6.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: § 45 b PStG

Leitsätze

§ 45 b PStG ist nur anwendbar bei medizinisch feststehender nicht bei gefühlter Intersexualität.

Tenor

Der Antrag vom 20.05.2020 und der Antrag auf Prozesskostenhilfe werden zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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