projekte
8 III 6/20•Amtsgericht Kleve, 2020-07-31, 8 III 6/20
8 III 6/20Gericht erster Instanz31.07.2020
§ 45 b PStG ist nur anwendbar bei medizinisch feststehender nicht bei gefühlter Intersexualität.
Entscheidungsdatum: 2020-07-31
Aktenzeichen: 8 III 6/20
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2020:0731.8III6.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 45 b PStG
§ 45 b PStG ist nur anwendbar bei medizinisch feststehender nicht bei gefühlter Intersexualität.
Der Antrag vom 20.05.2020 und der Antrag auf Prozesskostenhilfe werden zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.