Amtsgericht Kleve, 2020-01-17, 48 F 105/19

48 F 105/19Gericht erster Instanz17.01.2020

Regest

Die Pflicht zur Vorlage der Heiratsurkunde gilt auch für ausländische Heiratsurkunden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 48 F 105/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-17

Aktenzeichen: 48 F 105/19

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2020:0117.48F105.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: FamFG § 133 II

Leitsätze

Die Pflicht zur Vorlage der Heiratsurkunde gilt auch für ausländische Heiratsurkunden.

Tenor

wird der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom XXX zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.