11 OWi-309 Js 481/18-217/18•Amtsgericht Kleve, 2019-02-14, 11 OWi-309 Js 481/18-217/18
Amtsgericht Kleve, 2019-02-14, 11 OWi-309 Js 481/18-217/18
11 OWi-309 Js 481/18-217/18Gericht erster Instanz14.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 11 OWi-309 Js 481/18-217/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-14
Aktenzeichen: 11 OWi-309 Js 481/18-217/18
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2019:0214.11OWI309JS481.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 9; OWiG § 51 Abs. 3 S. 1
Tenor
Das Verfahren wird nach § 206 a StPO auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
Es wird davon abgesehen, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen aufzuerlegen.
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