Amtsgericht Kleve, 2015-10-23, 35 C 110/15

35 C 110/15Gericht erster Instanz23.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 35 C 110/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-23

Aktenzeichen: 35 C 110/15

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2015:1023.35C110.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht Kleve

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 120 % des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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