Amtsgericht Kleve, 2014-04-11, 18 XVII 740/12

18 XVII 740/12Gericht erster Instanz11.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 18 XVII 740/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-11

Aktenzeichen: 18 XVII 740/12

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2014:0411.18XVII740.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht Kleve - Betreuungsgericht

Tenor

In dem Betreuungsverfahren

wird die für die Betroffene geführte Betreuung aufrechterhalten mit folgender Maßgabe:Der Aufgabenkreis des Betreuers bleibt unverändert und umfasst:

alle Vermögensangelegenheiten, Befugnis zum Empfang von Post, die Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheitsfürsorge, Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Ämtern, Wohnungsangelegenheiten, Immobilienangelegenheiten, Erbschaftsangelegenheiten, Krankenversicherungsangelegenheiten und juristische und Vertragsangelegenheiten.

Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften künftig allein noch in dem Bereich:

alle Vermögensangelegenheiten, des für solche Angelegenheiten bestellten Betreuers.

Das Gericht wird spätestens bis zum 11.04.2021 erneut prüfen, ob die Hilfe durch Betreuung weiter erforderlich ist.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

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