Amtsgericht Kleve, 2014-02-11, 22 XIV 9/14 B

22 XIV 9/14 BGericht erster Instanz11.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 22 XIV 9/14 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-11

Aktenzeichen: 22 XIV 9/14 B

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2014:0211.22XIV9.14B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht Kleve

Tenor

wird auf Antrag der Bundespolizei gemäß §§ 415 ff. FamFG, 71 Abs. 3 Nr. 1, 15, 57 und 62 Abs. 3 Nr.1 und 5 Aufenthaltsgesetz angeordnet:

1. Der Betroffene wird bis längstens zum 26.03.2014 in Zurückschiebungshaft (Sicherungshaft) genommen.

2. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung.

Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG).

3. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

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