22 XIV 9/14 B•Amtsgericht Kleve, 2014-02-11, 22 XIV 9/14 B
Amtsgericht Kleve, 2014-02-11, 22 XIV 9/14 B
22 XIV 9/14 BGericht erster Instanz11.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 22 XIV 9/14 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-11
Aktenzeichen: 22 XIV 9/14 B
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2014:0211.22XIV9.14B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht Kleve
Tenor
wird auf Antrag der Bundespolizei gemäß §§ 415 ff. FamFG, 71 Abs. 3 Nr. 1, 15, 57 und 62 Abs. 3 Nr.1 und 5 Aufenthaltsgesetz angeordnet:
1. Der Betroffene wird bis längstens zum 26.03.2014 in Zurückschiebungshaft (Sicherungshaft) genommen.
2. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung.
Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG).
3. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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