28 C 113/11•Amtsgericht Kleve, 2011-11-03, 28 C 113/11
Amtsgericht Kleve, 2011-11-03, 28 C 113/11
28 C 113/11Gericht erster Instanz03.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 28 C 113/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-03
Aktenzeichen: 28 C 113/11
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2011:1103.28C113.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Normen: § 8 STVO
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die klagende Partei kann die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung von 110% des beizubringenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in dieser Höhe leisten.
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