30 C 78/06•Amtsgericht Kleve, 2006-05-29, 30 C 78/06
Amtsgericht Kleve, 2006-05-29, 30 C 78/06
30 C 78/06Gericht erster Instanz29.05.2006
Regest
Das Güteverfahren ist auch erforderlich, wenn im Rahmen der Klageerweiterung ein weiterer Antrag geltend gemacht wird, hinsichtlich dessen - im Gegensatz zum ursprünglich alleine geltend gemachten Antrag - das Mahnverfahren nicht zulässig war, (gegen AG Halle NJW 2001, 2099
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 30 C 78/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-29
Aktenzeichen: 30 C 78/06
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2006:0529.30C78.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: GüSchlG NRW § 10 zu EGZPO § 15a
Leitsätze
Das Güteverfahren ist auch erforderlich, wenn im Rahmen der Klageerweiterung ein weiterer Antrag geltend gemacht wird, hinsichtlich dessen - im Gegensatz zum ursprünglich alleine geltend gemachten Antrag - das Mahnverfahren nicht zulässig war, (gegen AG Halle NJW 2001, 2099
Tenor
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 40,48 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.01.2006 sowie 2,50 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 83 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 17 % zu tragen.
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Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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