Amtsgericht Kleve, 2006-01-18, 31 IK 18/00

31 IK 18/00Gericht erster Instanz18.01.2006

Regest

Ermittlung eines pfändungsfreien Betrags für Einmalzahlung aus Abfindung für Arbeitsplatzverlust in Wohlverhaltensperiode durch Abzug von Freibetrag nach fiktiver Fortbeschäftigung.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 31 IK 18/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-18

Aktenzeichen: 31 IK 18/00

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2006:0118.31IK18.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Inso-Gericht

Normen: InsO § 36; ZPO § 850 i

Leitsätze

Ermittlung eines pfändungsfreien Betrags für Einmalzahlung aus Abfindung für Arbeitsplatzverlust in Wohlverhaltensperiode durch Abzug von Freibetrag nach fiktiver Fortbeschäftigung.

Tenor

Dem Schuldner wird aus dem Einkommen, dass von der Drittschuldnerin als Abfindung an den Treuhänderin Kürze gezahlt werden wird, ein monatlich pfändungsfreier Betrag von EUR 137,- festgesetzt.

Die Festsetzung erstreckt sich auf die Zeit vom 01.05.2003 bis zum 31.12.2006.

Der Treuhänder wird angewiesen, sobald und sofern das Einkommen in seine Verfügungsgewalt gelangt ist, während des festgelegten Zeitraums den als pfändungsfrei festgesetzten Betrag, jeweils monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Schuldner zu zahlen.

Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.

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