Amtsgericht Kleve, 2004-06-24, 7 aM 726/04

7 aM 726/04Gericht erster Instanz24.06.2004

Regest

Zu den Voraussetzungen einer Vertagung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 7 aM 726/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-24

Aktenzeichen: 7 aM 726/04

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2004:0624.7AM726.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsgericht

Normen: ZPO § 900 Abs.3; ZPO § 766 Abs. 1

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen einer Vertagung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher.

Tenor

wird die Erinnerung der Gläubigerin vom 16.03.2004 gegen die Art und Weise der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch den Obergerichtsvollzieher xxx auf Kosten der Gläubigerin zurückgewiesen

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