7 aM 726/04•Amtsgericht Kleve, 2004-06-24, 7 aM 726/04
Amtsgericht Kleve, 2004-06-24, 7 aM 726/04
7 aM 726/04Gericht erster Instanz24.06.2004
Regest
Zu den Voraussetzungen einer Vertagung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 7 aM 726/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-24
Aktenzeichen: 7 aM 726/04
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2004:0624.7AM726.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsgericht
Normen: ZPO § 900 Abs.3; ZPO § 766 Abs. 1
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen einer Vertagung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher.
Tenor
wird die Erinnerung der Gläubigerin vom 16.03.2004 gegen die Art und Weise der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch den Obergerichtsvollzieher xxx auf Kosten der Gläubigerin zurückgewiesen
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