Amtsgericht Kleve, 2001-02-28, 35 C 209/00

35 C 209/00Gericht erster Instanz28.02.2001

Regest

Für das Fehlen vom Zustellbett, Bettwäsche und Handtüchern bei einer All-inclusive-Pauschalreise für ein mitreisendes Kind ist eine 50 % Minderung des auf das Kind anfallenden Reisepreises ausreichend.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 35 C 209/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-28

Aktenzeichen: 35 C 209/00

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2001:0228.35C209.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB 651 d

Leitsätze

Für das Fehlen vom Zustellbett, Bettwäsche und Handtüchern bei einer All-inclusive-Pauschalreise für ein mitreisendes Kind ist eine 50 % Minderung des auf das Kind anfallenden Reisepreises ausreichend.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 500,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.