3 C 460/98•Amtsgericht Kleve, 1999-03-12, 3 C 460/98
Amtsgericht Kleve, 1999-03-12, 3 C 460/98
3 C 460/98Gericht erster Instanz12.03.1999
Regest
Das Tragen von Plastikarmbändern bei all-inklusive-Reisen, Wartezeiten beim Flughafentransfer und bei der Ankunft am Hotel stellen keinen Reisemangel dar. Auch ist die Reise nicht deswegen fehlerhaft, weil dem Reisenden in einem Touristenhotel mit 335 Wohneinheiten ein Hotelzimmer zugewiesen wird, dass in unmittelbarer Nähe eines Aufzugs liegt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 3 C 460/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-12
Aktenzeichen: 3 C 460/98
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:1999:0312.3C460.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB § 651 d, 651 c
Leitsätze
Das Tragen von Plastikarmbändern bei all-inklusive-Reisen, Wartezeiten beim Flughafentransfer und bei der Ankunft am Hotel stellen keinen Reisemangel dar. Auch ist die Reise nicht deswegen fehlerhaft, weil dem Reisenden in einem Touristenhotel mit 335 Wohneinheiten ein Hotelzimmer zugewiesen wird, dass in unmittelbarer Nähe eines Aufzugs liegt.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger jeweils zu 50 % zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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