8 VI 466/18•Amtsgericht Nettetal, 2019-07-04, 8 VI 466/18
Amtsgericht Nettetal, 2019-07-04, 8 VI 466/18
8 VI 466/18Gericht erster Instanz04.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Nettetal — 8 VI 466/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 8 VI 466/18
ECLI: ECLI:DE:AGKK2:2019:0704.8VI466.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspflegerin
Tenor
Der Beschwerde der Antragstellerin vom 22.03.2019 gegen den Beschluss vom 22.02.2019 wird abgeholfen und der Beschluss wie folgt geändert:
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin H vom 31.01.2019 erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Das Nachlassgericht bewilligt die Erteilung des beantragten Erbscheins (§ 352e Abs. 1 FamFG).
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.