19 C 314/00•Amtsgericht Nettetal, 2001-07-02, 19 C 314/00
Amtsgericht Nettetal, 2001-07-02, 19 C 314/00
19 C 314/00Gericht erster Instanz02.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Nettetal — 19 C 314/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-02
Aktenzeichen: 19 C 314/00
ECLI: ECLI:DE:AGKK2:2001:0702.19C314.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilabteilung
Tenor
Das Versäumnisurteil des hiesigen Amtsgerichts
vom 02.04.20.01 wird aufrechterhalten und der Einspruch der Klägerin zurückgewiesen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem vorgenannten Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn die Beklagten eine Sicherheitsleistung in Höhe von DM 1.000,00 erbringen.
Die Sicherheit kann auch in Form einer Bürgschaft einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder deutschen Großbank gestellt werden.
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