Amtsgericht Nettetal, 1997-08-26, 8 VI 48 /97

8 VI 48 /97Gericht erster Instanz26.08.1997

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Nettetal — 8 VI 48 /97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-08-26

Aktenzeichen: 8 VI 48 /97

ECLI: ECLI:DE:AGKK2:1997:0826.8VI48.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Direktor des Amtsgerichts

Tenor

Der Antrag der Beteiligten zu 1.) auf Erteilung eines Erbscheins des Inhalts, dass sie alleinige befreite Vorerbin des Erblassers ist, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen .

Eine Erstattung außergerichtlichter Kosten erfolgt nicht.

Der Gegenstandswert wird auf 326.000,00 DM festgesetzt.

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