4 C 979/94•Amtsgericht Nettetal, 1994-12-29, 4 C 979/94
Amtsgericht Nettetal, 1994-12-29, 4 C 979/94
4 C 979/94Gericht erster Instanz29.12.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Nettetal — 4 C 979/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-29
Aktenzeichen: 4 C 979/94
ECLI: ECLI:DE:AGKK2:1994:1229.4C979.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 08.11.1994 zu zahlen; die Beklagte zu 2) darüber hinaus, an den Kläger 4 % Zinsen aus 10.000,00 DM für die Zeit vom 18.10.1994 bis 07.11.1994 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volksbank erbracht werden.
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