Amtsgericht Kempen, 2025-10-07, 28 VI 68/25

28 VI 68/25Gericht erster Instanz07.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kempen — 28 VI 68/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-07

Aktenzeichen: 28 VI 68/25

ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2025:1007.28VI68.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Rechtspfleger/in

Tenor

wird Nachlasspflegschaft angeordnet.

Zum Nachlasspfleger wird bestellt:

Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.

Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt

Gründe

28 VI 68/25
Amtsgericht Kempen

Beschluss | | | | | | | | | | |

In der Nachlassangelegenheit

nach der am 00.00.0000 in B. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen A., geborene D., geboren am 00.00.0000 in I.,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in F.

wird Nachlasspflegschaft angeordnet.

Zum Nachlasspfleger wird bestellt:

Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.

Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

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