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28 VI 68/25•Amtsgericht Kempen, 2025-10-07, 28 VI 68/25
28 VI 68/25Gericht erster Instanz07.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-07
Aktenzeichen: 28 VI 68/25
ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2025:1007.28VI68.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger/in
wird Nachlasspflegschaft angeordnet.
Zum Nachlasspfleger wird bestellt:
Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.
Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt
| 28 VI 68/25 | ||
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| Amtsgericht Kempen |
Beschluss | | | | | | | | | | |
In der Nachlassangelegenheit
nach der am 00.00.0000 in B. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen A., geborene D., geboren am 00.00.0000 in I.,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in F.
wird Nachlasspflegschaft angeordnet.
Zum Nachlasspfleger wird bestellt:
Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.
Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt.
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